Miskito-Indianer in Nicaragua - Homepage Ulrich Epperlein

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  Awastingni contra Nicaragua

Einführung  |  Die Klage  |  Position Nicaraguas  |  Schlussfolgerung  |  Links  ]
[ en Español ]

1. Einführung

Der Interamerikanische Menschengerichtshof (Corte Intermaricana de Derechos Humanos) rief zu einer öffentlichen Anhörung der Erklärung durch die Zeugen und die Anwälte, sowie die abschliessend von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte mündlich vorgetragenen Schriftsätze zum Fall von Awastingni. Die Sitzung fand vom 16. bis zum 18. November 2000 in San José, Costa Rica, statt. Der Interamerikanische Gerichtshof wurde 1979 als eine autonome juristische Institution der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA)  gegründet und hat als Ziel die Anwendung und Interpretation der "Amerikanischen Konvention der Menschenrechte" und anderer diesbezüglicher Rechtsmittel.

Awastingni ist eine indianische Gemeinde des Volkes der Sumu (oder Mayangna) am Río Wawa (siehe Karte), innerhalb des Gebietes des Wangki Twi (Río Coco Llano), zum Municipio Waspam in der Región Autónoma Atlántico Norte (RAAN) gehörend. Gegenwärtig leben in der Gemeinde 142 Familien (ungefähr 630 Personen), alle Nachfahren dieses grossen Volkes unserer karibischen Küste, deren Land in dieser Zone des tropischen Urwaldes liegt, mit einem Reichtum an Biodiversität, Mineralschätzen und Wäldern.

Diese Gemeinde legte vor der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) eine Klage gegen die Regierung Nicaraguas vor wegen fehlender Anerkennung und Abgrenzung ihres trunkonsultierten Gewährung einer Abholzungserlaubnis. Die juristische Klage, nach einem verurteilenden Beschluss durch die CIDH, wurde dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Datum vom 4. Juni 1998 zur Behandlung vorgelegt.

Die Regierung gewährte der koreanischen Firma Sol del Caribe S.A. (SOLCARSA) erwähnte Erlaubnis zur Abholzung über das Ministerio de Recursos Naturales y del Ambiente (MARENA) und erlaubt die Ausbeutung von 62.000 ha tropischen Regenwaldes für 30 Jahre im dem Gebiet, das von Awastingni beansprucht wird. Die CIDH verklagt die Regierung von Nicaragua der Verletzung von Gesetzen zum Schaden der Gemeinde gemäss der Artikel 1, 2, 21 und 25 der Amerikanischen Konvention. Ausserdem beantragt die Kommission auf Grund des Artikels 63,1 derselben Konvention die Wiedergutmachung der in der Gemeinde erlittenen Schäden.

2. Die Klage der Awastingnis 

In seinem Schriftsatz stellt die CIDH in Vertretung von Awastingni fest, dass "der nicaraguanische Staat hinsichtlich der Gewährung der Erlaubnis für SOLCARSA fahrlässig und ohne vorherige Konsultierung gehandelt und den Zusammenhang der traditionellen Landnutzung nicht berücksichtigt habe". Ausserdem hat "der Staat seine Pflicht hinsichtlich der Amerikanischen Konvention in dem Sinne nicht erfüllt, indem er das Eigentumsrecht der indianischen Gemeinden der Küste nicht respektiere".

Gleichermassen besteht eine ernste historische und aktuelle Diskriminierung der indianischen Völker, indem sie ihre territorialen Rechte und den Zugang zu den Rechtsinstanzen des Landes verweigere. "Das wird auch offensichtlich, wenn die Regierung die Klage torpedieren will, indem sie behauptet, dass Awastingni 1945 auf dieses Land kam, während es sich tatsächlich um eine Migration von einem Gebiet zum anderen auf demselben indianischen Territorium handelt." In dem ganzen Fall handelt es sich "um fehlenden Willen der Regierung, die Forderungen der Gemeinde genau zu untersuchen und angemessen zu behandeln, da es offensichtlich ist, dass seit 1987 keine Landtitel von irgendeiner Gemeinde anerkannt worden sind".

Schliesslich "besteht ein Gegensatz zwischen der Entwicklung der Verfassung (Reform von 1995 und Gesetz der Autonomie von 1987) und der aktuellen politischen Praxis der Regierung in Sachen indianischer Rechte in Nicaragua". Ausserdem ist offensichtlich, dass "die Regierung eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht berücksichtigt, indem sie SOLCARSA nach dem Urteil gegen die Erlaubnis fast ein Jahr illegal im Land operieren liess". Alle Schriftsätze der CIDH wurden durch Zeugen bestätigt, unter ihnen der Autor des Berichts, und unterstützt durch Untersuchungen nationaler und internationaler Experten, die den Repräsentanten der Kommission vorausgingen.

3. Die Position Nicaraguas

Vertreten durch seinen Anwalt Edmundo Castillo und Berater, hielt die Regierung Nicaraguas unglaublicherweise ihre Position aufrecht, dass "Awastingni nicht im Besitz des Rechts der Vorfahren sei", ein Begriff, der nicht definiert ist und ebenso wenig in den nationalen Rechten erscheint. Es ist eine Beleidigung aller indianischen Völker, wenn die Regierung behauptet, dass "die Gemeinde in unbegründeter und verwirrender Form ein unverhältnismässig grosses Territorium beanspruche und so Nachbardörfer beeinträchtige".

Schlimmer: Die Gemeinde Awastingni habe eine Bevölkerung aus verschiedenen Ethnien (Mestizen, Miskitos und Sumus) und könne deswegen keinen Anspruch auf das allgemeine Vorfahrenrecht erheben.

Dieser Aspekt bestätigt die Haltung Nicaraguas in unverantwortlicher Art und Weise, "dass es die Anklage der Verletzung der erwähnten Artikel der Amerikanischen Konvention für unangemessen hält, da es unter der Vereinbarung 107 der OIT" (die es nicht unterzeichnet hat) angeblich "28 Gemeinden (?) Landtitel zugeschrieben hat;  in derselben Sache habe es einen Gesetzesentwurf vorgelegt" und ihn bisher mehrfach in der "Asamblea Nacional" behandelt. Insofern "besteht ein gesetzlicher Rahmen (Vereinbarung 107 der OIT) der Demarkation, nun durch einen Gesetzesentwurf verbessert".

Angesichts fehlender solider Argumente und überzeugender Beweise brachte die Regierung schliesslich ihre angebliche Bereitschaft zu einer "freundschaftlichen Lösung" zum Ausdruck, auf der Grundlage ihres festen Willens, der Gemeinde eine "genügende Menge" Land zuzuteilen.  Logischerweise hat die Regierung ein ähnliches Verhandlungsangebot der Gemeinde von Awastingni vor der Gerichtsverhandlung unterbreitet, indem sie die Übergabe von 7.000 ha Land anbot, ausserdem Werkzeuge und Materialien für die Landwirtschaft, ein Angebot was von der Gemeinde zurückgewiesen wurde.

4. Schlussfolgerung

In seiner Antwort unterstrich die CIDH, "dass die Landnahme durch Vorfahren von Awastingni vor der Ankunft der Europäer liege, nachgewiesen durch Experten mit grosser Erfahrung". Gleichermassen stelle "die von der Regierung geforderte Reinheit der Rasse, um das Ahnenrecht zu bestimmen eine Beleidigung dar und deswegen zurückgewiesen". Hinsichtlich des Schadens für benachbarte Dörfer bestehe "eine freundschaftliche Kommunikation von Seiten der benachbarten Gemeinden, in Unterstützung Awastingnis für ihren Territoriumsanspruch".

"Gegenwärtig zeigen die internationalen Experten und Organisationen, wie die UNO Wege für eine neue Beziehung zwischen indianischen Völkern und den nationalen Staaten gehen kann: Einer ist das Verständnis für die Bedeutung erfolgter Zerstörung; der andere Weg ist der der Stärkung der indianischen Kultur, die den Fortbestand ihrer tausendjährigen Existenz bedeutet, das moderne Konzept, dessen Tendenz in weiten Kreisen der internationalen Gemeinschaft anerkannt ist.

Der Regierungsvertreter unterstreicht in seiner Antwort, "dass die Awastingni kein Recht auf Land haben, , da sie das Ahnenrecht nicht nachweisen können, " und folgert, "dass das Land damit staatlich sei". 

Nun bleibt es in den Händen der acht Herren Richter des Gerichtshofes, in seiner nächsten Sitzung (Januar oder Februar) das Urteil zu sprechen, von dem erwartet wird, dass es zu Gunsten der Gemeinde ausfällt und damit einen Präzedenzfall für die gerechten Ansprüche der indianischen Völker Amerikas setzt. So sei es.

Brooklin Rivera B., November 2000
El Nuevo Diario -- Opinion

Weiterführende Links:
Indigenous Ecological Activism in Nicaragua: The Case of Bosawas    http://www.alistar.org.ni/English/indigenous_ecological_activism_i.htm 

 

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