Ethnien in der Mosquitia:
Mayngnas-Sumos
Awastingni contra Nicaragua
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Die Klage |
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Schlussfolgerung |
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1. Einführung
Der Interamerikanische Menschengerichtshof (Corte
Intermaricana de Derechos Humanos) rief zu einer öffentlichen Anhörung der
Erklärung durch die Zeugen und die Anwälte, sowie die abschliessend von der
Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte mündlich vorgetragenen
Schriftsätze zum Fall von Awastingni. Die Sitzung fand vom 16. bis zum 18.
November 2000 in San José, Costa Rica, statt. Der Interamerikanische
Gerichtshof wurde 1979 als eine autonome juristische Institution der
Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) gegründet und hat als
Ziel die Anwendung und Interpretation der "Amerikanischen Konvention der
Menschenrechte" und anderer diesbezüglicher Rechtsmittel.
Awastingni ist eine indianische Gemeinde des Volkes der Sumu
(oder Mayangna) am Río Wawa (siehe Karte),
innerhalb des Gebietes des Wangki Twi (Río Coco Llano), zum Municipio Waspam in
der Región Autónoma Atlántico Norte (RAAN) gehörend. Gegenwärtig
leben in der Gemeinde 142 Familien (ungefähr 630 Personen), alle Nachfahren
dieses grossen Volkes unserer karibischen Küste, deren Land in dieser Zone des
tropischen Urwaldes liegt, mit einem Reichtum an Biodiversität, Mineralschätzen
und Wäldern.
Diese Gemeinde legte vor der Interamerikanischen Kommission für
Menschenrechte (CIDH) eine Klage gegen die Regierung Nicaraguas vor wegen
fehlender Anerkennung und Abgrenzung ihres trunkonsultierten Gewährung einer Abholzungserlaubnis. Die juristische Klage,
nach einem verurteilenden Beschluss durch die CIDH, wurde dem
Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Datum vom 4. Juni
1998 zur Behandlung vorgelegt.
Die Regierung gewährte der koreanischen Firma Sol del
Caribe S.A. (SOLCARSA) erwähnte Erlaubnis zur Abholzung über das Ministerio de
Recursos Naturales y del Ambiente (MARENA) und erlaubt die Ausbeutung von 62.000
ha tropischen Regenwaldes für 30 Jahre im dem Gebiet, das von Awastingni
beansprucht wird. Die CIDH verklagt die Regierung von Nicaragua der Verletzung
von Gesetzen zum Schaden der Gemeinde gemäss der Artikel 1, 2, 21 und 25 der
Amerikanischen Konvention. Ausserdem beantragt die Kommission auf Grund des
Artikels 63,1 derselben Konvention die Wiedergutmachung der in der Gemeinde
erlittenen Schäden.
2. Die Klage der Awastingnis
In seinem Schriftsatz stellt die CIDH in Vertretung von
Awastingni fest, dass "der nicaraguanische Staat hinsichtlich der Gewährung
der Erlaubnis für SOLCARSA fahrlässig und ohne vorherige Konsultierung
gehandelt und den Zusammenhang der traditionellen Landnutzung nicht berücksichtigt
habe". Ausserdem hat "der Staat seine Pflicht hinsichtlich der
Amerikanischen Konvention in dem Sinne nicht erfüllt, indem er das
Eigentumsrecht der indianischen Gemeinden der Küste nicht respektiere".
Gleichermassen besteht eine ernste historische und aktuelle
Diskriminierung der indianischen Völker, indem sie ihre territorialen Rechte
und den Zugang zu den Rechtsinstanzen des Landes verweigere. "Das wird auch
offensichtlich, wenn die Regierung die Klage torpedieren will, indem sie
behauptet, dass Awastingni 1945 auf dieses Land kam, während es sich
tatsächlich um eine Migration von einem Gebiet zum anderen auf demselben
indianischen Territorium handelt." In dem ganzen Fall handelt es sich
"um fehlenden Willen der Regierung, die Forderungen der Gemeinde genau zu
untersuchen und angemessen zu behandeln, da es offensichtlich ist, dass seit
1987 keine Landtitel von irgendeiner Gemeinde anerkannt worden sind".
Schliesslich "besteht ein Gegensatz zwischen der
Entwicklung der Verfassung (Reform von 1995 und Gesetz der Autonomie von 1987)
und der aktuellen politischen Praxis der Regierung in Sachen indianischer Rechte
in Nicaragua". Ausserdem ist offensichtlich, dass "die Regierung eine
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht berücksichtigt, indem sie
SOLCARSA nach dem Urteil gegen die Erlaubnis fast ein Jahr illegal im Land
operieren liess". Alle Schriftsätze der CIDH wurden durch Zeugen bestätigt,
unter ihnen der Autor des Berichts, und unterstützt durch Untersuchungen
nationaler und internationaler Experten, die den Repräsentanten der Kommission
vorausgingen.
3. Die Position Nicaraguas
Vertreten durch seinen Anwalt Edmundo Castillo und Berater,
hielt die Regierung Nicaraguas unglaublicherweise ihre Position aufrecht, dass
"Awastingni nicht im Besitz des Rechts der Vorfahren sei", ein
Begriff, der nicht definiert ist und ebenso wenig in den nationalen Rechten
erscheint. Es ist eine Beleidigung aller indianischen Völker, wenn die
Regierung behauptet, dass "die Gemeinde in unbegründeter und verwirrender
Form ein unverhältnismässig grosses Territorium beanspruche und so Nachbardörfer
beeinträchtige".
Schlimmer: Die Gemeinde Awastingni habe eine Bevölkerung
aus verschiedenen Ethnien (Mestizen, Miskitos und Sumus) und könne deswegen
keinen Anspruch auf das allgemeine Vorfahrenrecht erheben.
Dieser Aspekt bestätigt die Haltung Nicaraguas in unverantwortlicher
Art und Weise, "dass es die Anklage der Verletzung der erwähnten Artikel
der Amerikanischen Konvention für unangemessen hält, da es unter der
Vereinbarung 107 der OIT" (die es nicht unterzeichnet hat) angeblich
"28 Gemeinden (?) Landtitel zugeschrieben hat; in derselben Sache
habe es einen Gesetzesentwurf vorgelegt" und ihn bisher mehrfach in der
"Asamblea Nacional" behandelt. Insofern "besteht ein
gesetzlicher Rahmen (Vereinbarung 107 der OIT) der Demarkation, nun durch einen
Gesetzesentwurf verbessert".
Angesichts fehlender solider Argumente und überzeugender
Beweise brachte die Regierung schliesslich ihre angebliche Bereitschaft zu einer
"freundschaftlichen Lösung" zum Ausdruck, auf der Grundlage ihres
festen Willens, der Gemeinde eine "genügende Menge" Land zuzuteilen.
Logischerweise hat die Regierung ein ähnliches Verhandlungsangebot der Gemeinde
von Awastingni vor der Gerichtsverhandlung unterbreitet, indem sie die Übergabe
von 7.000 ha Land anbot, ausserdem Werkzeuge und Materialien für die
Landwirtschaft, ein Angebot was von der Gemeinde zurückgewiesen wurde.
4. Schlussfolgerung
In seiner Antwort unterstrich die CIDH, "dass die
Landnahme durch Vorfahren von Awastingni vor der Ankunft der Europäer liege,
nachgewiesen durch Experten mit grosser Erfahrung". Gleichermassen stelle
"die von der Regierung geforderte Reinheit der Rasse, um das Ahnenrecht zu
bestimmen eine Beleidigung dar und deswegen zurückgewiesen". Hinsichtlich
des Schadens für benachbarte Dörfer bestehe "eine freundschaftliche
Kommunikation von Seiten der benachbarten Gemeinden, in Unterstützung
Awastingnis für ihren Territoriumsanspruch".
"Gegenwärtig zeigen die internationalen Experten und
Organisationen, wie die UNO Wege für eine neue Beziehung zwischen indianischen
Völkern und den nationalen Staaten gehen kann: Einer ist das Verständnis für
die Bedeutung erfolgter Zerstörung; der andere Weg ist der der Stärkung der
indianischen Kultur, die den Fortbestand ihrer tausendjährigen Existenz
bedeutet, das moderne Konzept, dessen Tendenz in weiten Kreisen der
internationalen Gemeinschaft anerkannt ist.
Der Regierungsvertreter unterstreicht in seiner Antwort,
"dass die Awastingni kein Recht auf Land haben, , da sie das Ahnenrecht
nicht nachweisen können, " und folgert, "dass das Land damit
staatlich sei".
Nun bleibt es in den Händen der acht Herren Richter des
Gerichtshofes, in seiner nächsten Sitzung (Januar oder Februar) das Urteil zu
sprechen, von dem erwartet wird, dass es zu Gunsten der Gemeinde ausfällt und
damit einen Präzedenzfall für die gerechten Ansprüche der indianischen Völker
Amerikas setzt. So sei es.
Brooklin Rivera B., November 2000
El Nuevo Diario -- Opinion
Weiterführende Links:
Indigenous Ecological Activism in Nicaragua: The Case of Bosawas
http://www.alistar.org.ni/English/indigenous_ecological_activism_i.htm
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