Miskito-Indianer in Nicaragua - Homepage Ulrich Epperlein

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Herrnhuter Missionshilfe, Bad Boll

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Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte:
Urteil zugunsten der Awistingni-Indianer

[ en Español   ]

Die Regierung wird dazu verurteilt, die Schäden und Kosten von Awas Tingni zu bezahlen.
*  Ein wichtiger internationaler Präzedenzfall wird geschaffen.
*  Erstes Urteil zu Gunsten einer Indianergruppe,
*  auch gegen eine Regierung und um Nicaragua zu verändern

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, CIDH, erklärte, dass die Regierung Nicaraguas die Menschenrechte der indianischen Gemeinde von Awas Tingni verletzt habe. Gleichzeitig ordnete er an, dass sie dieser Gemeinde 50.000 Dollar für verursachten Schäden zahlen müsse, da sie ihre traditionellen Gebiete nicht anerkannt habe, und weitere 30.000 Dollar, um die den Indianern während der Prozesse gegen die Regierung entstandenen Gerichtskosten zu erstatten.

In dem nach Aussage der Verteidigung der Indianer historischen Urteil erklärt der CIDH, dass die Regierung Nicaraguas die  Internationalen Menschenrechte verletzt hat, indem sie dieser Gemeinde ihr Recht auf Grund und Boden, auf angemessen juristischen Schutz und auf Gleichheit vor dem Gesetz vorenthalten habe.

Damit waren genügend Elemente gefunden, um die Regierung zu veranlassen, die traditionellen Gebiete der Gemeinde von Awas Tingni zu vermessen, mit einem Grundstückstitel einzutragen und abzugrenzen. Es handelt sich um eine Gemeinde ungefähr 100 km nördlich von Puerto Cabezas (in der Nähe von Waspán), bewohnt von ungefähr 800 Sumo-Mayangnas.

"Es wurde ein internationaler Präzedenzfall geschaffen. Die Mitglieder der Gemeinde haben jahrzehntelang darum gekämpft, ihr Land und natürlichen Ressourcen gegen nachlässige Handlungen, die Lizenzvergabe durch die Regierung und gegen die die Besetzung durch Holzunternehmen zu schützen", sagt James Anaya vom Zentrum für juristische Angelegenheiten von Indianischen Völkern;  der juristische Vertreter der Awas Tingni, ist einer derjenigen, die darum kämpften, dass dieser Fall von der Kommission für Menschenrechte an den Menschengerichtshof übergeben wurde.

ERSTER FALL

Dies ist der erste Fall, bei dem der Interamerikanische Gerichtshof ein Urteil zu Gunsten einer amerikanischen Indianergruppe fällt. Und zugleich ist es der erste Fall, in dem eine Regierung verurteilt wird (und es musste die unsrige sein ! ), die fehlenden Grundstückstitel ausnutzte, den  Holzunternehmen Konzessionen erteilt.

Die Klage gegen die Regierung begann September 1995 mit einer Reihe von Rechtsmittel-Einlagen zum Schutz der Mayangna-Gemeinde von Awas Tingni gegen das Umweltministerium MARENA, das dem Holzunternehmen SOLCARSA (Sol de Corea S.A.) eine Konzession für das Land dieser Indianergemeinde erteilt hatte. Einige dieser Rechtsmittel waren bereits eingereicht worden, bevor die Regierung die Konzession an die Koreaner gegeben hatte. Trotzdem erteilte die Regierung 1997 die Konzession. Als sie diese erteilt hatte, legten die juristischen Berater der Indianer - damals mit der Rechtsanwältin Maria Luisa Acosta an der Spitze - weitere Rechtsmittel ein, da die Regierung Konzessionen erteilte ohne das Autonome Regionalparlament der Nordatlantikregion zu berücksichtigen.

Das half aber wenig, sagt heute die Rechtsanwältin Acosta vom Zentrum für Rechtsbeistand für Indianische Völker, CALPI. Schliesslich wurde der Fall vor die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte, der OEA, gebracht. Zweieinhalb Jahre lang versuchte die Kommission zu einer Einigung mit der Regierung zu gelangen, was sich aber als unmöglich erwies, da die Regierung nicht nachgab. Als es zu keiner Reglung kam, wurde der Fall 1998 an den CIDH weitergereicht.

Gesetz zum Schutz von Indianer-Land

Der Gerichtshof vergab nicht. Er erklärte die Regierung als "Verletzerin des Eigentums des indianischen Landes", obwohl die Verfassung des Landes die Nutzung des indianischen Landes der Atlantikküste anerkennt -- "Verletzerin", da sie diese Land nicht abgrenzt, keine Landtitel erteilt und Konzessionen erteilt und so die Rechte der Indianer verletzt hatte.

"Die Philosophie der Regierung ist, dieses Land nicht zu registrieren und somit als Staatseigentum anzusehen ", sagt Acosta. In seinem Schriftstück zum Urteil (vom November 2000, 107 Seiten) verpflichtet der CIDH die Regierung, ein Gesetz zu schaffen, um die indianischen Ländereien Nicaraguas abgrenze. Und nicht nur das: Die Regierung muss in fünf Monaten vor dem CIDH erscheinen und die Ergebnisse vorlegen, die die Erfüllung des Urteils belegen. Ein kompletter Sieg nach zweieinhalb Jahren des Kampfes in der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte und drei Jahren vor dem CIDH sowie vier Rechtsschutzmitteln gegen den Staat Nicaragua.  Es ist  erwähnenswert, dass sich die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte bereits vor drei Jahren zu Gunsten der Indianer ausgesprochen hatte, die Regierung sich aber nicht darum gekümmert hatte.

Gemäss der Urteilsverkündung des Gerichtshofes hat die Regierung stets "kurzlebige und unwirksame" Mittel benutzt, um das Land der Indianer zu schützen. Mit diesem Erlass jedoch sollen diese ernsteren Charakter annehmen (und nicht nur in Nicaragua, sondern in ganz Lateinamerika), und die Indianer wirklich verteidigen, sagte seinerseits Herr Armstrong Wiggins vom Zentrum für Juristische Beratung der Indianischen Völker mit Sitz in Washington.

Das Urteil des CIDH gegen die Regierung von Nicaragua als Verletzerin der Menschenrechte, verpflichtet diese weiterhin, 50.000 Dollar an die Indianer zu zahlen. Dieses Geld kann den Indianern in Form vom Bau von Wegen, Strassen, Wasser- und Stromversorgung übereignet werden oder wie es die Indianer wollen. Die anderen 30.000 Dollar jedoch müssen in bar übergeben werden, was lediglich etwa ein Drittel der Gerichtskosten ausmacht. Es ist also ein Preisnachlass - und den müssen sie auf jeden Fall zahlen.

Joaquín Tórrez A., Managua
(übermittelt im September 2001)
Übersetzung:  Ulrich Epperlein

 

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